Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können nach Gebrauch auch zu uns zurückgesendet oder unentgeltlich bei uns zurückgegeben werden.
Wir machen´s gleich richtig und sind eingebunden in das "Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien". Informationen dazu gibt es hier.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Quelle: Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) Nummer 181 vom Dienstag, 1. Dezember 2009, Seite 4069
Bekanntmachung der Feststellung der Errichtung des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien nach § 6 des Batteriegesetzes
Vom 1. Dezember 2009
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) fest, dass zum 1. Dezember 2009 ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 3 des Batteriegsetzes eingerichtet worden ist.
Gemeinsames Rücknahmesystem in diesem Sinne ist die
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44
20097 Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 194292688
Stiftungsaufsicht:
Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Az.: 42/922.12 - 132 (1792)
Berlin, den 1. Dezember 2009
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Dr. Helge Wendenburg
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